Verkaufs- und Lieferbedingungen

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1. Anwendung

Diese Zahlungs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Crown Seafood, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart ist. Eine derartige Vereinbarung ersetzt diese Zahlungs- und Lieferungsbedingungen nur in den Punkten, die mit diesen Zahlungs- und Lieferungsbedingungen im Widerspruch stehen.

Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen, außer wenn Crown Seafood sich ausdrücklich  damit einverstanden erklärt hat.

Im Folgenden wird die Crown Seafood als Crown Seafood und der Vertragspartner als Käufer benannt.

2. Informationen zu den Produkten

Die Beratung und Anleitung bezüglich der Behandlung des Produktes, einschließlich der Informationen zu den Produkten ist ausschließlich eine Dienstleistung, die dem Käufer erbracht wird, und Crown Seafood übernimmt keine Haftung dafür.

Crown Seafood haftet auch nicht für eventuelle fehlerhafte Angaben über die Produkte in den ausgehändigten schriftlichen Unterlagen, die von den Lieferanten der Crown Seafood hergestellt worden sind.

3. Kaufvertrag

Jeglicher Verkauf erfolgt ausschließlich aufgrund einer schriftlichen Auftragsbestätigung, die auf Anfrage von Crown Seafood durch Unterschrift des Käufers bestätigt werden muß.

Sofern der Käufer eine Diskrepanz zwischen der Bestellung und der Auftragsbestätigung feststellt, muss der Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach dem Empfang der Auftragsbestätigung eine schriftliche Reklamation an Crown Seafood einreichen. Andernfalls ist der Käufer an den Inhalt der Auftragsbestätigung gebunden.

Jeglicher Vorbehalt oder Abweichungen von den Angaben in der Auftragsbestätigung oder der Zahlungs- und Lieferungsbedingungen werden als widersprüchlich angesehen, so dass Crown Seafood an das Angebot oder denInhalt der Auftragsbestätigung nicht vertragsgebunden ist.

Die Übermittlung und Beantwortung der Auftragsbestätigung kann elektronisch erfolgen.

4. Lieferproben

Haben die Parteien vereinbart, dass der Käufer vor der Auftragserteilung eine Lieferprobe erhält, und wurde der Kaufvertrag anschließend auf  Grundlage dieser Lieferprobe abgeschlossen, muss das gelieferte Produkt der Lieferprobe entsprechen.

Wenn der Käufer nachweist, dass dies nicht der Fall ist, ist Crown Seafood zu einer Neulieferung berechtigt; Crown Seafood wird jedoch nicht haftpflichtig, sowie der Käufer auch nicht von dem Kauf zurücktreten kann.

Die Neulieferung muss so schnell wie möglich erfolgen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Kaufsumme  einschl. aller Abgaben und Kosten, ist bei der Lieferung an den Käufer, bar zu bezahlen. Die Preise in den Preislisten sind unverbindlich und können zu jeder Zeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Crown Seafood ist berechtigt, vereinbarte Preise für nicht gelieferte Produkte entsprechend den Preiserhöhungen durch die Zulieferer von Crown Seafood, den Erhöhungen der öffentliche Steuern oder Abgaben oder Gehaltsbedingungen usw., zu erhöhen.

Ein etwaiger Rabatt wird nicht auf die Mehrwertsteuer und sonstige Steuern und Abgaben sowie Versandkosten angerechnet.

Zahlungsbedingungen laut Auftragsbestätigung. Crown Seafood behält sich das Recht vor, vom Käufer vor der Lieferung eine Kreditversicherung, eine Bankgarantie für die Zahlung oder eine Barzahlung zu verlangen.

Bei verspäteter Zahlung ist die Kaufsumme während des Verzuges zum jeweiligen Zinssatz von 1,5 % zu verzinsen je angefangenem Monat.

Wenn die Zahlung zum Fälligkeitsdatum nicht erfolgt, ist Crown Seafood berechtigt, den Vertrag unverzüglich und ohne weitere Ankündigung zu kündigen, und der Käufer haftet folglich für alle Verluste, die Crown Seafood hierdurch erleidet, einschließlich der damit verbundenen Verluste zu einem Weiterverkauf.

6. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den verkauften Waren verbleibt in jeder Hinsicht bei Crown Seafood oder der Partei, auf die Crown Seafood ihre Rechte übertragen hat, bis der Käufer alle gegenwärtige Forderungen, einschließlich etwaiger Zinsen, aller anderen Kosten sowie aller sonstigen Zahlungen, die Crown Seafood geschuldet werden im Rahmen anderer Vereinbarungen und Lieferungen an den Käufer, bezahlt hat.

Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte ausreichend gegen Diebstahl, Einbruch, Feuer usw. zu versichern

7. Lieferung

Die Lieferung erfolgt DAP (INCOTERMS 2000 und spätere Versionen davon), sofern in der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes vereinbart ist. Das Risiko für die Produkte geht mit der Lieferung auf den Käufer über.

Für den Fall, dass der Käufer berechtigt ist, die Produkte abzuholen, und die Produkte von Crown Seafood zur Abholung bereitgestellt werden, gehen das Risiko und die Kosten für Lagerung und Versicherung von diesem Zeitpunkt an auf den Käufer über.

Nimmt der Käufer die verkauften Produkte nicht ab obwohl er dazu verpflichtet ist, kann Crown Seafood den Kaufvertrag sofort kündigen oder fortsetzen. Wenn der Kaufvertrag gekündigt wird, ist Crown Seafood berechtigt, die Produkte durch Verkauf an eine andere Partei auf Risiko und Kosten des Käufers zu veräußern.

Unabhängig davon, ob Crown Seafood den Kaufvertrag kündigt oder fortsetzt, haftet der Käufer für alle Verluste, die Crown Seafood dadurch entleidet, einschließlich etwaiger Kosten für Lagerung und Versicherung. Crown Seafood kann die Produkte vernichten, wenn dies von Crown Seafood als erforderlich erachtet wird.

8. Lieferzeit und Verzögerungen

Die von Crown Seafood angegebenen Lieferzeiten sind nur ungefähr Lieferzeiten, bis die endgültige Lieferzeit von Crown Seafood bestätigt wird. Wenn eine Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, die eine Rechtfertigung laut Punkt 13 ist, oder wenn die Verzögerung auf Umstände des Käufers zurückzuführen ist, wird die Lieferzeit in dem Umfang verlängert, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet wird.

Handelt es sich bei den Produkten um Sonderanfertigungen, d.h. um Produkte, die derzeit nicht zum Standardproduktsortiment von Crown Seafood gehören, einschließlich Produkten in nicht standardmäßigen Verpackungen, ist der Käufer nicht berechtig,t die Transaktion ungeachtet der Wesentlichkeit aufgrund von Verzögerungen abzubrechen.

In jedem Fall kann der Käufer die Transaktion nur kündigen, wenn Crown Seafood diesbezüglich keine Verluste erleidet.

9. Untersuchungspflicht, Reklamationen und Mängel

Der Käufer hat die Produkte unverzüglich nach Ablieferung und vor Ingebrauchnahme sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Produkte frei von Mängeln und vertragsgemäß geliefert sind. Ist der Käufer zu diesem Zeitpunkt der Ansicht, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, und will er sich auf den Mangel berufen, muss er innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung eine schriftliche Reklamation bei Crown Seafood einreichen. Reklamationen können elektronisch eingereicht werden.

Für den Fall, dass der Käufer Reklamationen von seinen Kunden erhält, hat der Käufer diese Reklamationen unverzüglich an Crown Seafood weiterzuleiten/einzureichen.

Werden seitens des Käufers die oben genannten Fristen nicht eingehalten, kann der Käufer zu einem späteren Zeitpunkt Mängel- oder Schadensersatzansprüche gegen Crown Seafood nicht mehr geltend zu machen, und in der Beziehung zwischen dem Käufer und Crown Seafood stellt der Käufer Crown Seafood von allen berechtigten Ansprüchen frei, die die Kunden des Käufers direkt gegen Crown Seafood geltend machen. Der Käufer hat die behaupteten Mängel zu dokumentieren.

Etwaige Mängel werden von Crown Seafood nach eigenem Ermessen durch Ersatzlieferung oder Herabsetzung des Produktpreises entsprechend dem Preis des mangelhaften Teils behoben.

Wird der Mangel innerhalb von 14 Werktagen nach Feststellung des Mangels behoben, ist der Käufer daran gehindert, sich auf andere Rechtsbehelfe zu berufen, einschließlich Rücktritt vom Vertrag, Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.

Mengen- und Stückzahlschwankungen, die vereinbarungsgemäß 10% nicht überschreiten, gelten als in der für den Käufer zumutbaren Liefermenge. Bei Mengenmängeln von mehr als 10% ist Crown Seafood A / S berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist eine erneute Lieferung vorzunehmen, wonach der Käufer sich nicht auf eine Vertragsverletzung berufen kann.

10. Garantie von Produkteigenschaften und -spezifikationen

Die Crown Seafood garantiert, dass die Produkte die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angegebenen Spezifikationen und Eigenschaften enthalten.

11. Allgemeine Haftungsbeschränkung

Unabhängig von der Grundlage der Haftung haftet Crown Seafood in keinem Fall für Betriebsverluste, Zeitverluste, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Verluste des Käufers oder seiner Kunden.

Für den Fall, dass Crown Seafood gegenüber einen Dritten haftbar gemacht wird, ist der Käufer verpflichtet, Crown Seafood zu entschädigen, sofern diese Haftung über die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Beschränkungen hinausgeht.

Die gesamte Haftung von Crown Seafood, unabhängig von der Grundlage der Haftung, darf unter keinen Umständen den Wert der betreffenden Lieferung überschreiten, weshalb die Haftung ausdrücklich darauf beschränkt ist.

12. Produktenhaftung

Crown Seafood übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, mit Ausnahme der Haftung gemäß den für Crown Seafood in Dänemark geltenden zwingenden Bestimmungen und in diesem Fall nur in dem durch diese gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Umfang.

Crown Seafood haftet unter keinen Umständen für Betriebsverluste, Zeitverluste, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Verluste des Käufers oder seiner Kunden.

Crown Seafood haftet nicht für den Fall, dass Produkte entgegen den Produktbeschreibungen und Produktanwendungen gehandhabt oder verwendet werden oder auf andere Weise unvorhersehbar gehandhabt werden.

Soweit Crown Seafood aufgrund der Handhabung des Produktes durch den Käufer, einschließlich des Weiterverkaufs, haftbar gemacht wird, ist der Käufer verpflichtet, Crown Seafood von jeglicher diesbezüglichen Haftung, die von Crown Seafood verlangt wird, freizustellen.

Die Haftungsfrist beträgt maximal ein Jahr ab Lieferung.

Die Produkthaftung von Crown Seafood gilt bis zu der in der Produkthaftungsversicherung von Crown Seafood angegebenen Haftungssumme.

Der Käufer ist verpflichtet, sich vor demselben Gericht zu verklagen lassen, das sich mit Ansprüchen gegen Crown Seafood im Zusammenhang mit dem verkauften Produkt befasst. Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen Crown Seafood und dem Käufer müssen jedoch immer gemäß der nachstehenden Bestimmung zur Rechtswahl und zum Gerichtsstand festgelegt werden, falls eine Vereinbarung zwischen den Parteien nicht zustande kommt.

13. Haftungsausschluss/höhere Gewalt

Crown Seafood ist von seinen Verpflichtungen im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung der Vereinbarung befreit, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Es gilt als höhere Gewalt, wenn Crown Seafood oder die Unterlieferanten von Crown Seafood daran gehindert werden, die Vereinbarung zu erfüllen aufgrund von Umständen oder Ereignissen, die Crown Seafood nicht zuzurechnen sind, und die Crown Seafood im Zusammenhäng mit dem Abschluss des Vertrags nicht vernünftigerweise antizipieren oder berücksichtigen konnte.

Höhere Gewalt umfasst zum Beispiel Krieg, Bürgerkrieg, Aufstand, Terrorakte, behördliche Beschränkungen, Import- oder Exportverbote, Naturkatastrophen jeglicher Art, ausgedehnte oder lokale Arbeitskonflikte, Warenverknappung, Feuer, Stromausfall, Computervirus, Hackerangriffe, oder dergleichen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Streitigkeiten zwischen den Parteien werden nach dänischem Recht durch ein Schiedsverfahren oder vor dem erstinstanzlichen Gericht in Esbjerg verhandelt.

Sofern Crown Seafood entscheidet, dass der Fall durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden soll, muss dies vom Schiedsinstitut gemäß den vom Schiedsinstitut festgelegten Regeln erfolgen, die bei Einleitung des Verfahrens gelten.

Esbjerg, Oktober 2020.